Sehr geehrte Mitglieder,
wie vielleicht inzwischen bekannt, soll das neue Landesgesetz für Raum & Landschaft nun doch am 1.Juli in Kraft treten, allerdings mit mehreren aufgeschobenen Fristen.
Eine der wichtigsten Ausnahmebestimmungen dabei ist folgende:
Alle bis 30. Juni 2020 vollständig eingereichten Projekte und Pläne werden nach den bis dahin geltende Verfahrensvorschriften und Bestimmungen, sprich dem derzeitigen Landesraumordnungsgesetz (LG 13/1997), behandelt und können unter Einhaltung der Fristen für den effektiven Beginn der Arbeiten (1 Jahr ab Baukonzession) und für die Vollendung der Bauarbeiten abgeschlossen werden. Ursprünglich hätten man mit den Bauarbeiten bei Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes für Raum und Landschaft (LG 9/2018) am 1. Juli 2020 bereits begonnen haben müssen, um den Baurechtstitel aufrecht zu erhalten.
Das bedeutet, dass alleine die Einreichung von Projekten bis 30.Juni ausreicht und nicht bis dahin bereits eine Genehmigung sowie ein effektiver Baubeginn erforderlich ist.
Dies betrifft im Wesentlichen derzeitige Baurechte, die es mit dem neuen Gesetz nicht mehr gibt, z.B. Stadelartikel.
Cordiali saluti – Mit freundlichen Grüßen
Il presidente – der Präsident
Dr. For. Andrea Raise
DLH Nr. 3 vom 23. Januar 2015
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Beschluss der Landesregierung vom 11. November 2014, Nr. 1308