DEIT

Inkrafttreten LGRL - Genehmigung von Projekten

lunedì, 27. aprile 2020 - Categoria: Novità

Sehr geehrte Mitglieder,

 

wie vielleicht inzwischen bekannt, soll das neue Landesgesetz für Raum & Landschaft nun doch am 1.Juli in Kraft treten, allerdings mit mehreren aufgeschobenen Fristen. 

Eine der wichtigsten Ausnahmebestimmungen dabei ist folgende:

 

Alle bis 30. Juni 2020 vollständig eingereichten Projekte und Pläne werden nach den bis dahin geltende Verfahrensvorschriften und Bestimmungen, sprich dem derzeitigen Landesraumordnungsgesetz (LG 13/1997), behandelt und können unter Einhaltung der Fristen für den effektiven Beginn der Arbeiten (1 Jahr ab Baukonzession) und für die  Vollendung der Bauarbeiten abgeschlossen werden. Ursprünglich hätten man mit den Bauarbeiten bei Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes für Raum und Landschaft (LG 9/2018) am 1. Juli 2020 bereits begonnen haben müssen, um den Baurechtstitel aufrecht zu erhalten.

 

Das bedeutet, dass alleine die Einreichung von Projekten bis 30.Juni ausreicht und nicht bis dahin bereits eine Genehmigung sowie ein effektiver Baubeginn erforderlich ist.

Dies betrifft im Wesentlichen derzeitige Baurechte, die es mit dem neuen Gesetz nicht mehr gibt, z.B. Stadelartikel.

 

Cordiali saluti – Mit freundlichen Grüßen

Il presidente – der Präsident

Dr. For. Andrea Raise



Altre News

V° Forum sull'acqua potabile

martedì, 23. febbraio 2016

18. marzo 2016

Evento formativo sul tema d'estimo

venerdì, 29. gennaio 2016

26. febbraio 2016

Convegno internazionale frutteti

venerdì, 25. settembre 2015

29 al 30. Ottobre 2015; Bressanone

Conferenza Alleanza e tutela del suolo

lunedì, 14. settembre 2015

Giovedí, 15 ottobre 2015 - Bolzano

Iniziative ingegneria geotecnica

lunedì, 7. settembre 2015

Prossimi appuntamenti

Risultati da 36 a 42 su 77

Mitgliederverzeichnis anzeigen
Inserire username e password per effettuare il login:
Downloads
Links